17 Die Errichtung der Gemeinden
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Die Gemeindevertretung

Vor 1848 hatte der einzelne Untertan kaum Rechte. Deshalb kam es in ganz Europa zu Revolutionen.
In der Folge wurden z. B. in Österreich Gesetze zur Bauernbefreiung und zur Errichtung von Gemeinden erlassen.

Auch Vöslau, Gainfarn und Großau bestellten nun eine Gemeindevertretung. Sie bestand aus dem Bürgermeister, den Gemeinderäten und einem Gemeindeausschuss.

Diese Gemeindevertretung mussten nun die Arbeiten der Herrschaftsverwaltung übernehmen.

Kaiser Franz Joseph, Denkmal im Kurpark, 1913

Der erste Vöslauer Bürgermeister

Der erste Vöslauer Bürgermeister war Michael Zwierschütz.

Die Herrschaft von Moritz Graf Fries war nun zu Ende. Er ließ sich vom Staatsdienst pensionieren und widmete sich seinen Geschäften und seiner Familie.

Trotzdem förderte er die Entwicklung von Vöslau weiter.

Bild von Zwierschütz
© Robert Boczek 2003
Volksschule Bad Vöslau